Concordia-Gilde zu Burg auf Fehmarn
Historisches & heutige Ausrichtung
Die Concordia-Gilde zu Burg auf Fehmarn wurde am 27. April 1845 von zehn Handwerksmeistern als Sterbekasse (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) gegründet. Ziel war es, ihren verstorbenen Mitgliedern eine würdige Beerdigung zu ermöglichen – zu einer Zeit, in der die Kosten einer Bestattung im Verhältnis zum Einkommen eines Handwerksmeisters sehr hoch waren.
Der Gemeinschaftsgedanke stand von Anfang an im Mittelpunkt: Die Kosten für eine Beerdigung sollten auf viele Schultern verteilt werden. Daraus entstand die „Concordia-Gilde“ (Concordia = lateinisch für Eintracht), im Sprachgebrauch auch „Meistergilde“ genannt, da anfangs nur Handwerksmeister mit Bürgereid und Bürgerbrief aufgenommen wurden.
Im Laufe der Zeit musste sich die Gilde immer wieder an neue gesetzliche und gesellschaftliche Anforderungen anpassen. Die größte Veränderung erfolgte, als die bisherige Sterbekasse aufgegeben und die Gilde zum reinen Traditionsverein umgewandelt wurde. Die damalige Versicherungsaufsicht und der Sterbekassenbetrieb bestehen heute nicht mehr.
Heutiger Sinn und Zweck der Gilde ist die Pflege der Gemeinschaft innerhalb der Gilde, die Pflege der plattdeutschen Sprache sowie der Erhalt alter Bräuche und Gildetraditionen. Darüber hinaus versteht sich die Gilde – gemäß Beschluss von 1996 – als aktiver Teil der Öffentlichkeitsarbeit, der Unterstützung sozialer Einrichtungen und der Jugendarbeit.
Seit 2018 sind Gildeschwestern den Gildebrüdern vollständig gleichgestellt.
Historische Chronik der Concordia-Gilde
Die nachfolgende Chronik fasst die wichtigsten Stationen der Gildegeschichte zusammen – von der Gründung im 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Sie wurde von verschiedenen Gildemeistern und Chronisten (u. a. Waldemar Maas, Nils Bliesemann und Christian H. Simon) zusammengestellt.
Von 1845 bis heute – ein kurzer Überblick
-
-
- 1845 – Gründung als Totenträger- und Sterbekassengilde durch zehn Handwerksmeister.
- 1856 – Erste Fahne, gestiftet u. a. aus der Privatschatulle des dänischen Königs Frederik VII.
- 1914–1918, 1939–1949 – Ruhen des Gildelebens während der Kriegsjahre.
- 1950 ff. – Wiederaufbau, neue Fahne, Jubiläen (110, 125, 150 Jahre), Pflege der Marschordnung.
- ab 1990 – Intensiver Austausch mit anderen Gilden, soziale Projekte, Jugendarbeit.
- 2011 ff. – Einführung moderner Strukturen (Ältestenrat, digitale Arbeitsweise, Homepage).
- 2019 – Neufassung der Satzung: Umwandlung in einen Traditionsverein mit
klarer Ausrichtung auf Gemeinschaft, Brauchtum und Öffentlichkeitsarbeit.
-
Eine ausführliche Chronik der einzelnen Jahre und Ereignisse erhalten Sie auf Wunsch gerne bei der Gilde oder bei unseren Veranstaltungen.
Werte & Selbstverständnis
Das Gildewesen hat seinen Ursprung in vorchristlicher Zeit und entwickelte sich später im Mittelalter zu Gemeinschaften gegenseitiger Hilfe. Viele dieser Gilden, so auch die Concordia-Gilde zu Burg, haben ihren Charakter als Gemeinschaftsorganisation bewahrt – heute jedoch ohne aktiven Versicherungsbetrieb.
-
-
- Eintracht & Gemeinschaft – Concordia heißt Eintracht.
- Tradition & Brauchtum – Pflege alter Sitten, Plattdeutsch als Gildesprache, Fahne, Marschordnung.
- Sportlicher Wettstreit – Schießen der Gildebrüder, Vogelpicken der Gildeschwestern.
- Fürsorge & Verbundenheit – Begleitung im Leben und auf dem letzten Weg, Anteilnahme im Trauerfall.
- Öffentlichkeitsarbeit & Soziales – Unterstützung von Projekten, insbesondere in der Jugendarbeit.
-
Feste & Veranstaltungen im Jahreslauf
Jahrestag & Mitgliederversammlung
Am Gründungstag, dem 27. April eines jeden Geschäftsjahres findet die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahrestag) statt. Sie ist das oberste Organ der Gilde. Dort werden u. a. der Jahresbericht vorgestellt, Wahlen durchgeführt und wichtige Beschlüsse gefasst.
Sommervergnügen – 1. Montag im Juni
Das Sommervergnügen ist bis heute einer der Höhepunkte des Gildejahres. Am ersten Montag im Juni (bei Pfingstmontag eine Woche später) treffen sich die Gildebrüder früh im Gildelokal, holen gemeinsam die Majestät ab und ziehen mit Marschmusik im schwarzen Anzug, mit Gildekrawatte, Handstock und Zylinder durch Burg zum Schießstand am Staaken.
Dort finden das Königsschießen, Pokalschießen, Schießen für Gäste sowie nachmittags das Vogelpicken der Gildeschwestern statt. Viele Schaulustige säumen die Straßen beim Aus- und Einmarsch.
Wintervergnügen
Im ersten Quartal eines jeden Jahres wird das Wintervergnügen mit Tanz veranstaltet. Es wird unabhängig von der Teilnehmerzahl durchgeführt und vom Festausschuss vorbereitet. Ziel ist ein geselliger Abend mit Zeit zum Schnacken, Tanzen und Kennenlernen.
Advents-Kaffeetrinken & weitere Aktivitäten
Ein gemütliches Advents-Kaffeetrinken bietet Jung und Alt die Möglichkeit, das Jahr bei Kaffee,Kuchen und Klönschnack ausklingen zu lassen. Im Jahresverlauf kommen verschiedene Pokalschießen, Grillabende und Aktionen mit Kindern und Jugendlichen hinzu.
Unterstützung im Trauerfall
Die frühere Sterbekasse wurde aufgegeben. An ihre Stelle ist heute ein freiwilliges Unterstützungsmodell getreten, das sich an den aktuellen Möglichkeiten und Beschlüssen der Mitgliederversammlung orientiert.
Sterbeanzeige:
Bei Tod eines Gildemitgliedes soll nach Möglichkeit eine Sterbeanzeige in der vom Vorstand bestimmten Zeitung (aktuell das Fehmarnsche Tageblatt) geschaltet werden. Größe und Umfang richten sich nach dem Ansehen des Mitgliedes und seinen Verdiensten um die Gilde. Die Gilde kann die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 90 € übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Rechnung an die Gilde gestellt wird. Ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme besteht nicht.
Trägerkosten:
Nach Möglichkeit sollen Gildebrüder ein verstorbenes Gildemitglied zu Grabe tragen. Ist dies nicht möglich, nicht gewünscht oder von den Angehörigen abgelehnt, kann die Gilde die Kosten für beauftragte Sargträger bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 180 € übernehmen. Auch hier gilt: Die Rechnung muss an die Gilde gestellt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Aufbau & Gremien der Gilde
Vorstand
Die Gilde wird durch den Vorstand geleitet. Er vertritt die Gilde gerichtlich und außergerichtlich und besteht satzungsgemäß aus:
- Gildemeister/-in
- 1. Ältermann/-frau (Bavenhandsmann/-frau)
- 2. Ältermann/-frau
- Gildesekretär/-in (Kassenwart/-in)
- Gildeschreiber/-in (Schriftführer/-in)
- Schießwart/-in
- zwei Beisitzer/-innen
Für rechtsverbindliche Erklärungen zeichnen in der Regel zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der/die Gildemeister/-in oder der/die 1. Ältermann/-frau.
Ältestenrat
Der Ältestenrat besteht aus fünf Personen und wird für drei Jahre gewählt. Er hat eine
beratende Funktion gegenüber dem Vorstand und achtet insbesondere auf die Wahrung und Wiederbelebung von Tradition und Brauchtum.
Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
-
-
- Vorschläge zur Pflege und Wiederbelebung alter Sitten und Gebräuche,
- Schlichtung von Streitigkeiten unter Gildemitgliedern,
- Überbringen von Präsenten zu besonderen Jubiläen und bei Krankheit,
- Organisation oder Unterstützung von Abordnungen bei Beerdigungen.
-
Gilderat & Ordnungsgelder
Der Gilderat berät über Art und Umfang von Strafen bei schweren Verfehlungen und setzt sich aus Vorstandsmitgliedern, dem/der Sprecher/-in des Ältestenrates, dem/der Gildepolizisten/-in sowie einem weiteren Mitglied zusammen.
Jedes Mitglied hat sich so zu verhalten, dass das Ansehen der Gilde keinen Schaden nimmt. Bei Verstößen gegen Satzung oder Gildeordnung können Ordnungsgelder verhängt werden, die in die Gildekanne gezahlt werden. Die Verwendung dieser Gelder legt der Vorstand fest.
Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied der Concordia-Gilde kann jede Person werden, die:
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- einen einwandfreien Leumund hat und nicht straffällig geworden ist,
- zwei Gildebrüder oder Gildeschwestern als Fürsprecher benennt.
Der Aufnahmeantrag wird schriftlich beim Vorstand gestellt (in der Regel auf einem Gildeformular). Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Begründung bei Ablehnung ist nicht erforderlich.
Ablauf der Aufnahme
Die feierliche Aufnahme findet am Jahrestag statt. Das neue Mitglied stellt sich den anwesenden Gildebrüdern und -schwestern vor und leistet den Gildeeid. Anschließend wird die Aufnahme traditionell mit einem Willkommenstrunk besiegelt.
Mit Ableisten des Eides beginnt die Mitgliedschaft. Das Mitglied erhält:
-
-
- eine Mitgliedskarte,
- eine Kopie der aktuellen Gildesatzung,
- eine Kopie der aktuellen Gildeordnungen.
-
Beiträge & Eintrittsgeld
Gemäß aktueller Satzung (Stand 22.02.2019) gelten folgende Regelungen:
- Eintrittsgeld: einmalig 100 € (bei Aufnahme fällig)
- Mitgliedsbeitrag: 50 € pro Mitglied und Kalenderjahr
Die Beiträge werden per Lastschrift eingezogen und sind jeweils im zweiten Quartal nach der Mitgliederversammlung fällig. Bei Austritt, Tod oder Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt keine anteilige Rückerstattung des Jahresbeitrags.
Die „Schaffenden“
Neue Mitglieder haben zunächst den Status der Schaffenden. Das bedeutet:
-
-
- Unterstützung des Vorstandes bei der Vorbereitung von Veranstaltungen,
- Teilnahme an Fahnenabordnungen,
- Botengänge und organisatorische Mithilfe,
- andere vom Vorstand übertragene Aufgaben.
-
Ziel ist, dass neue Mitglieder die Gilde gut kennenlernen und die Arbeit auf mehrere Schultern verteilt wird.Der Status als Schaffende/r endet spätestens nach fünf Mitgliedsjahren oder wird an ein neu geworbenes Mitglied weitergegeben.
